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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der m-cit GmbH für Dienstleistungen

Stand: 07.12.2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und vorvertragliche Schuldverhältnisse zwischen der m-cit GmbH und ihren Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.


1. Geltungsbereich, Rangfolge, Abwehrklausel

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr für die Erbringung von Dienstleistungen sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die m-cit GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Auch wenn die m-cit GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen erbringt, gelten ausschließlich diese AGB.

1.4 Maßgeblich ist die jeweils bei Abgabe der Erklärung des Kunden gültige Fassung dieser AGB, abrufbar unter https://m-cit.com/kontakt/agbs/ (oder einer Nachfolge-URL).

1.5 Ergänzend gelten für Dienstleistungen die §§ 611 ff. BGB, soweit nicht ausdrücklich werkvertragliche Leistungen vereinbart werden.


2. Vertragsschluss

2.1 Angebote der m-cit GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

a) beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages, oder

b) schriftliche Auftragsbestätigung der m-cit GmbH, oder

c) Beginn der Leistungserbringung durch die m-cit GmbH nach Bestellung/Beauftragung.

2.3 Die m-cit GmbH ist berechtigt, schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden zu verlangen.

2.4 Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage ab Übermittlung gültig.


3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Mitwirkung

3.1 Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen u. a. digitale Strategie, Webentwicklung, Webhosting, Wartung/Management, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (PPC/SEA), Conversion-Optimierung, Social Media, Automatisierung, KI-gestützte Prozess- und Content-Unterstützung, Schulungen sowie individuelle Programmierung, jeweils entsprechend der konkreten Beauftragung.

3.2 Es wird grundsätzlich ein Dienstvertrag geschlossen. Ein konkreter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Erfolgspflicht vereinbart wird.

3.3 Maßgeblich für Umfang, Art und Qualität der Leistungen sind:

a) der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder

b) die Auftragsbestätigung der m-cit GmbH oder

c) das Angebot der m-cit GmbH, sofern der Kunde dieses annimmt.

3.4 Nachträgliche Änderungen (Change Requests) bedürfen der Textform. Hierdurch entstehende Mehrleistungen werden nach Vereinbarung, ansonsten nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet und können die Zeitplanung angemessen verlängern.

3.5 Die m-cit GmbH erbringt Leistungen nach dem in Deutschland üblichen Stand der Technik, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

3.6 Suchmaschinen/Plattformen: Veröffentlichungen, Indexierung, Ranking, Sperrungen und ähnliche Entscheidungen liegen im Ermessen der jeweiligen Drittanbieter. Die m-cit GmbH schuldet keine Aufnahme in Ergebnislisten oder eine bestimmte Positionierung.

3.7 Rechtliche Prüfung von Kundeninhalten, Keywords, Werbemitteln: Eine rechtliche Prüfung (z. B. Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Datenschutzrecht) schuldet die m-cit GmbH nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde ist für Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte/Keywords/Werbemittel verantwortlich.

3.8 Mediabudgets (z. B. Google Ads): Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Kunde Budgets für Drittplattformen direkt bereit. Die m-cit GmbH ist nur im Rahmen tatsächlich verfügbarer Budgets zu Mediaeinkäufen verpflichtet.


4. Einsatz von Subunternehmern, keine Exklusivität

4.1 Die m-cit GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.

4.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich Exklusivität vereinbart ist, kann die m-cit GmbH auch für Unternehmen gleicher oder ähnlicher Branchen tätig werden. Daraus entstehen dem Kunden keine Ansprüche.


5. Leistungszeiten, Verzögerungen, Abhängigkeiten

5.1 Leistungszeitangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Fristen verlängern sich angemessen, wenn:

a) höhere Gewalt, Arbeitskampf, Ausfälle von Drittanbietern oder sonstige von der m-cit GmbH nicht zu vertretende Umstände eintreten, oder

b) der Kunde Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt (z. B. fehlende Zugänge, Daten, Freigaben, Ansprechpartner).

5.3 Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.


6. Vertragsdauer, Kündigung

6.1 Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag/Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gilt für laufende Wartungs-/SEO-/Serviceverträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit automatischer Verlängerung um weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird.

6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund setzt grundsätzlich voraus, dass der kündigende Teil dem anderen Teil zuvor in Textform eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, sofern Abhilfe möglich ist.

6.3 Kündigungen bedürfen der Textform.


7. Kein Widerrufsrecht (B2B)

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer (§ 14 BGB) nicht.


8. Vergütung, Zahlungsmodell, Fälligkeit, Verzug (neu ab 01.01.2026)

8.1 Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.2 Grundmodell ab 01.01.2026: Vorauszahlung und Stundenkontingente

a) Dienstleistungen werden grundsätzlich nur noch gegen Vorauszahlung erbracht.

b) Der Kunde erwirbt vor Leistungsbeginn ein Stundenkontingent (z. B. 10/20/50 Stunden oder nach Angebot).

c) Die m-cit GmbH beginnt bzw. setzt Leistungen erst fort, wenn die entsprechende Vorauszahlung eingegangen ist.

d) Sobald das Kontingent aufgebraucht ist, werden Leistungen automatisch pausiert, bis ein weiteres Kontingent beauftragt und bezahlt wurde.

e) Ein Anspruch auf Leistung ohne ausreichendes Kontingent besteht nicht.

8.3 Projekte ab 100.000 EUR: gestaffelte Vorauszahlungen je Projektabschnitt

Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen ab 100.000 EUR (netto) kann die Vergütung in Projektabschnitten (Meilensteinen) vereinbart werden. Jeder Projektabschnitt ist vor Beginn des jeweiligen Abschnitts vollständig zur Zahlung fällig. Die m-cit GmbH ist berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang zu verweigern.

8.4 Monatsbasierte Vorauszahlungen (nur wenn ausdrücklich vereinbart)

Soweit ausdrücklich monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, sind diese jeweils am 1. Werktag des Monats fällig.

8.5 Spesen, Reise- und Nebenkosten

Leistungen außerhalb des Geschäftssitzes werden nach Vereinbarung, ansonsten nach Aufwand berechnet. Fahrtkosten/Spesen werden nach den jeweils steuerlich anerkannten Sätzen oder gegen Nachweis abgerechnet. Übernachtungen/ÖPNV werden nach Aufwand berechnet.

8.6 Kein Zurückbehaltungsrecht wegen Reporting/Teilleistungen

Sofern Reporting vereinbart ist, berechtigt eine (noch) ausstehende Report-Erstellung den Kunden nicht zur Zurückbehaltung fälliger Zahlungen, sofern die Hauptleistung erbracht bzw. das Kontingent bereitgestellt wurde.

8.7 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis und ebenfalls nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der m-cit GmbH; § 354a HGB bleibt unberührt.

8.8 Zahlungsverzug, Sperre, Fälligstellung

a) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die m-cit GmbH berechtigt, Leistungen sofort zu pausieren.

b) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen im B2B-Verkehr sowie ggf. Pauschalen und Rechtsverfolgungskosten.

c) Die m-cit GmbH kann weitere Leistungen von vollständigem Ausgleich aller offenen Posten abhängig machen.

8.9 Kryptowährungen / Token

Wenn und soweit Kryptowährungen/Token als Zahlungsmittel ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, gilt eine Rechnung erst als bezahlt, wenn der entsprechende Euro-Gegenwert unwiderruflich auf dem Geschäftskonto der m-cit GmbH gutgeschrieben ist. Wechselkurs- und Transaktionsrisiken trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart. (Empfehlung: Diese Klausel nur beibehalten, wenn ihr Krypto-Zahlungen tatsächlich weiter anbieten wollt.)


9. Pflichten des Kunden (Mitwirkung)

9.1 Der Kunde unterstützt die m-cit GmbH nach besten Kräften, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Inhalten, Zugängen, Ansprechpartnern und Freigaben.

9.2 Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist die m-cit GmbH berechtigt, Leistungen zu pausieren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Vergütungsansprüche für bis dahin erbrachte Leistungen bleiben bestehen.

9.3 Der Kunde ist verantwortlich für Sicherungen seiner Systeme/Assets, soweit nicht ausdrücklich ein Backup-/Betriebsvertrag vereinbart ist.


10. Abnahme, Mängelanzeige, Korrekturschleifen (dienstleistungsnah)

10.1 Der Kunde hat Arbeitsergebnisse innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung/Anzeige zu prüfen und Mängel in Textform konkret zu rügen.

10.2 Soweit kostenfreie Korrekturschleifen vereinbart sind, gelten diese nur innerhalb der Prüf-/Rügefrist und nur für Mängel bzw. vereinbarte Korrekturen. Weitergehende Änderungen sind Zusatzleistungen.

10.3 Verjährung von Mängelansprüchen: Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Mängelansprüche innerhalb von 6 Monaten ab Bereitstellung des jeweiligen Ergebnisses; zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.


11. Haftung

11.1 Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die m-cit GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf drei Monatsentgelte des betroffenen Vertragsverhältnisses, sofern nicht gesetzlich zwingend mehr gehaftet wird.

11.3 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

11.4 Keine Haftung für Drittleistungen: Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen Dritter, die lediglich vermittelt werden, haftet die m-cit GmbH nicht.

11.5 Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der m-cit GmbH.


12. Geheimhaltung, Referenznennung

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.

12.2 Vertrauliche Informationen sind so zu sichern, dass ein Zugriff Dritter im üblichen Maß verhindert wird.

12.3 Die m-cit GmbH ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen (Logo/Nennung), sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht oder sofern im Vertrag etwas anderes geregelt ist.


13. Abwerbeverbot

13.1 Den Parteien ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit und für 3 Jahre nach Vertragsende Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich) der jeweils anderen Partei oder verbundener Unternehmen (§ 15 AktG) abzuwerben, einzustellen oder direkt zu beauftragen, ohne schriftliche Zustimmung.

13.2 Vertragsstrafe: Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 50.000 EUR pro Fall fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt zulässig; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.


14. Datenschutz

14.1 Die m-cit GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Beachtung der DSGVO.

14.2 Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).


15. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Large-Language-Models (LLM) in der Leistungserbringung

15.1 Die m-cit GmbH ist eine KI-gestützte Digitalagentur. Zur effizienten, strukturierten und qualitativ hochwertigen Erbringung der vereinbarten Leistungen kann die m-cit GmbH KI-gestützte Systeme, insbesondere Large-Language-Models (LLM), einsetzen (z. B. für Strukturierung, Analyse, Entwurf/Optimierung von Texten/Konzepten, Dokumentation, Prozess- und Qualitätsunterstützung).

15.2 Kein Ersatz für rechtliche Prüfung

KI-gestützte Ausgaben ersetzen keine rechtliche Prüfung. Sofern rechtliche Prüfungen erforderlich sind, hat der Kunde diese eigenständig oder über geeignete Rechtsberater vornehmen zu lassen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

15.3 Daten und Vertraulichkeit

a) Die m-cit GmbH wird KI-Systeme so einsetzen, dass nur solche Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind (Datenminimierung).

b) Der Kunde stellt der m-cit GmbH keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) zur KI-Verarbeitung bereit, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und datenschutzrechtlich abgesichert ist.

c) Sofern externe KI-Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt dies nur im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeit (insb. Auftragsverarbeitung und ggf. Drittstaatentransfer gemäß Art. 44 ff. DSGVO).

15.4 Einverständnis des Kunden

Mit Beauftragung der m-cit GmbH erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass KI-gestützte Systeme im beschriebenen Umfang zur Unterstützung der Leistungserbringung eingesetzt werden. Tool-spezifische oder zusätzliche Einwilligungen werden, sofern erforderlich, gesondert eingeholt.

15.5 Keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen

Es werden keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit Rechtswirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung im Sinne von Art. 22 DSGVO getroffen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und rechtlich abgesichert.


16. Schulungen

16.1 Schulungen erfolgen nach Wahl der m-cit GmbH in deren Räumen, beim Kunden oder remote/online. Erforderliche Mitwirkung (Räumlichkeiten/Technik/Zugänge) stellt der Kunde.

16.2 Die m-cit GmbH kann Termine aus wichtigem Grund verschieben/absagen und bietet Ersatztermine an.


17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.

17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

17.3 Erfüllungsort ist der Sitz der m-cit GmbH.

17.4 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann/juristische Person des öffentlichen Rechts/öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der m-cit GmbH. Die m-cit GmbH ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.